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Programmpartner des DJH - Verbandes Westfalen-Lippe

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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Kräftespiel Team-Natur-Erlebnis

1.

Leistungen

 

1.1.

Der Veranstalter Kräftespiel behält sich ausdrücklich Änderungen in den veröffentlichten Materialien und im Ablauf und Aufbau der Veranstaltungen vor. Dies gilt auch nach Vertragsabschluss, soweit die Änderungen vom Veranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden; die Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind und den vereinbarten Gesamtaufbau der gebuchten Veranstaltung nicht erheblich beeinträchtigen.

 

1.2.

Preisbindung besteht nur für die vertraglich vereinbarten Veranstaltungen und feste Anmeldungen von Einzelpersonen. Ausschlaggebend ist die Buchungsbestätigung.

 

2.

Buchungsvertrag / Anmeldung

 

2.1

Ein Buchungsvertrag beim Veranstalter Kräftespiel wird verbindlich mit der Auftragserteilung durch den Kunden. In angemessener Zeit erhält der Kunde eine Buchungsbestätigung seitens der Kräftespiel GbR oder ihrer Partner. Nach Erhalt der Buchungsbestätigung hat der Kunde 4 Werktage Zeit, die beigefügte Rückbestätigung mit eigenhändiger Unterschrift an den Adressaten zurück zu senden. Erfolgt dies nicht, wird der Buchungsvertrag kurzfristig wieder storniert. Erfolgt die schriftliche Rückbestätigung durch den Kunden nach Ablauf der genannten Frist, kann der Buchungsvertrag wieder neu geschlossen werden.

 

2.2

Unwirksamkeit von Vertragsbestimmungen

 

2.2.1 Sollten Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein, werden diese in Absprach der beiden Parteien ersetzt durch eine Bestimmung, die dem wirtschaftlich oder sonstig Gewollten am nächsten kommt.

 

3.

Zahlungsbedingungen

 

3.1

Mit der Auftragserteilung werden 50% des festgelegten Veranstaltungspreises fällig, die verbleibenden 50% des festgelegten Veranstaltungspreises werden innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung fällig. Bei Buchungen ab 14 Tagen vor Veranstaltungsbeginn werden 70% des festgelegten Veranstaltungspreises sofort fällig. Bei Anmeldungen von Einzelpersonen zu Veranstaltungen ist die festgelegte Teilnahmegebühr bis spätestens 7 Tage vor Beginn zu zahlen. Ausnahmen sind nur möglich, wenn sie in den jeweiligen Veröffentlichungen des Veranstalters Kräftespiel ausdrücklich bekannt gegeben werden.

 

4.

Rücktritt des Kunden

 

4.1.

Stornierungen eines Vertrages sind jederzeit möglich. Der Rücktritt wird gültig ab Eingang der schriftlichen Erklärung bei Kräftespiel. Erhoben wird jedoch anteilig vom Gesamtpreis bzw. der Teilnahmegebühr eine Aufwandsentschädigung für unsere Vorbereitungen und den blockierten Termin:

 

4.1.1 Bis 10 Tage vor dem Termin 50%

 

4.1.2 Bis unmittelbar vor Veranstaltungsbeginn 100%

 

4.2

Aufgrund des Vertrages bzw. der Vereinbarungen nachweislich entstandene Kosten von Partnern, Dienstleistern müssen vom Kunden übernommen werden, inklusiv der gesetzlichen Mehrwertsteuern.

 

5.

Versicherungsschutz

 

5.1

Bei besonderen Veranstaltungen mit erhöhtem Risiko werden die Mehrkosten der Spezialversicherer auf die Teilnehmer umgelegt.

 

6.

Haftung

 

6.1

Der Veranstalter Kräftespiel kann selbstverständlich nicht die körperliche Unversehrtheit der Teilnehmenden und ebenso wenig die Unversehrtheit von mitgebrachten Sachgütern der Teilnehmer gewährleisten. Die Teilnahme erfolgt somit auf eigene Gefahr und eigenes Risiko. Die Risiken der Veranstaltung sind den Kunden / Teilnehmern bekannt.

 

6.2

Kräftespiel und seine Partner haften insbesondere nicht

 

6.2.1 bei grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Fehlverhalten der Teilnehmer,

 

6.2.2. bei Personen- oder Sachschäden vor dem offiziellen Beginn oder nach dem offiziellen Ende der jeweiligen Veranstaltung, es sei denn der aktuelle Versicherungsschutz bezieht die Zeiten der Hin- und Rückfahrten ausdrücklich mit ein.

 

6.2.3. für Risiken, die nicht vorhersehbar und / oder nicht beeinflussbar und / oder nicht zu vertreten sind.

 

6.3

Werden Gegenstände aus dem Materialbestand des Veranstalters Kräftespiel beschädigt oder zerstört, müssen diese seitens der Teilnehmer durch Zahlung des Anschaffungspreises nach Liste ersetzt werden.

 

6.4

Kräftespiel ersetzt Materialien der Teilnehmer nur dann, wenn die Beschädigung oder Zerstörung auf das Verschulden der Mitarbeiter des Vereins zurück zu führen ist.

 

7.

Mitwirkungspflicht

 

7.1

Um die Funktion unseres Sicherheitskonzepts zu gewährleisten, verpflichten sich die Teilnehmer, den Anweisungen der Mitarbeiter / Teamer von Kräftespiel Folge zu leisten.

 

8.

Teilnahmeeinschränkungen
und Ausschluss

 

8.1

Kräftespiel ist berechtigt, die Anmelde oder den Vertragsabschluss von Einzelpersonen und Gruppen ohne Angabe der Gründe abzulehnen.

 

8.2

Bei extremen, stark abweichenden Verhaltensweisen von Teilnehmern sind die Mitarbeiter von Kräftespiel zum sofortigen Ausschluss derselben ohne weitere Angabe der Gründe berechtigt.

 

8.3

In Hinblick auf Personen mit körperlichen oder geistigen Behinderungen, die generell als Teilnehmer gerne gesehen sind, behält sich Kräftespiel vor, die Annahme von Anmeldungen oder Vertragsabschlüssen bei bestimmten Veranstaltungen von der Einsicht in Gesundheitsbescheinigungen abhängig zu machen.

 

9.

Unwirksamkeit

 

9.1

Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen, wird die Wirksamkeit der Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt dann eine gesetzlich wirksame Bestimmung, die der Absicht der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

 

10.

Datenschutz

 

10.1

Kräftespiel verpflichtet sich, die Daten seiner Teilnehmer nicht an Dritte zu überlassen. Ausgenommen sind Partner, die entsprechende Informationen im Sinne der Durchführung geplanter Veranstaltungen benötigen und verwenden.

 

11.

Gerichtsstand

 

11.1.

Als Erfüllungsort und Gerichtsstand wird der Ort des Sitzes des Veranstalters Kräftespiel vereinbart. Zuständig ist damit das Amtsgericht Arnsberg.

 

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